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Der Zimmerer ist heutzutage ein Fachmann, der ein großes
Aufgabengebiet zu bewältigen hat, das weit über die traditionellen
Anforderungen seines Berufs hinausreicht. |
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Der Zimmerer plant, baut, organisiert und setzt bei Bedarf
andere Gewerke ein. Seit Änderung der Handwerksordnung ist das ganze
Dach sein Terrain.
Er berät den Bauherren bei seinen jeweiligen Vorhaben
individuell und plant für Ihn den gesamten Dachausbau. |
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Zimmerer sind planvorlageberechtigt. Im Dachausbau, bei
Flachdachaufstockungen sowie beim Anbau und Umbau übernehmen die
Zimmerer zunächst die Arbeiten an der Holzkonstruktion. Darauf
folgen die Wärmedämmung und der trockene Ausbau mit Trennwänden,
Bekleidungen, Vorschalungen oder Holzfußböden.
Feuchte-, Schall- und Brandschutzmaßnahmen gehören ebenso zum
Aufgabengebiet des Zimmerers.
Somit ist der Zimmerer in der Lage, alle Arbeiten als Gesamtauftrag
zu koordinieren und abzuwikeln.
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Detail eines Sichtdachstuhls der Firma Schreiner |
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Im Rahmen der Energieeinsparverordnung
(EnEV) können Hauseigentümer bei energetischer
Modernisierung ihrer Gebäude gegebenenfalls staatliche
Förderung in Anspruch nehmen. Gefördert werden Investitionen
an Wohngebäuden, die im Jahr 1978 oder früher errichtet wurden,
Voraussetzung ist das Bestehen gezielter Maßnahmenpakete.
Zinsverbilligte Darlehen vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) in Frankfurt.
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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Postfach 11 11 41
60046 Frankfurt am Main
Telefon: 01 808 - 33 55 77
Telefax: 069 / 74 31 29 44
eMail:
Internet:
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Die EnEV, in vollem Wortlaut: Energieeinsparverordnung, ist am 1.
Februar dieses Jahres in Kraft getreten und hat die bis dato
geltende Wärmeschutz- und Heizungsanlagen-Verordnung abgelöst.
Zielsetzung des Gesetzgebers ist es, die jährliche Emission von
Kohlendioxid (CO2) in Deutschland bis 2005 im Vergleich zu 1990 um
25 Prozent zu senken.

Für
Altbauten gelten mit Einführung der EnEV so genannte
Nachrüstverpflichtungen: So sind energetisch ineffiziente Heizkessel
bis zum Jahr 2006 respektive 2008 zu erneuern, oberste
Geschossdecken unter nicht ausbaubaren Dachräumen müssen
wärmegedämmt, Heizungs- und Warmwasserrohre isoliert werden.
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Für
Neubauten ist jetzt per Gesetz ein Heizenergiebedarf von
maximal 7 Litern Heizöl oder 7 Kubikmetern Gas pro Quadratmeter
Wohnfläche und Jahr vorgeschrieben (bisher 10 Liter Heizöl / 10
Kubikmeter Gas). Insgesamt soll in Neubauten eine Energieersparnis
von 30 Prozent erzielt, das Niedrigenergiehaus somit zur Norm
werden.

Apropos: Die allermeisten Holzhäuser, die in den letzten Jahren
in Deutschland entstanden, erfüllen längst den
Niedrigenergie-Anspruch. Für jeden Neubau muss zudem ein Energie-
und Bedarfsausweis erstellt werden.
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Ein kompetenter Partner für Wärmedämmung ist die Firma:
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Deutsch Rockwool
Mineralwoll GmbH & Co. OHG
Postfach 207
45952 Gladbeck
Telefon: 02043-408-0
Telefax: 02043-408-444
eMail:
Internet:
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Ein kompetenter Partner für Wärmedämmung ist die Firma:
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